TRD-Service
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – TR-D Service

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote von TR-D Service in den Bereichen Hausmeisterdienst, Entrümpelung, Bodenverlegung sowie einfache Schönheitsreparaturen.

(2) Vertragspartner sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer und Hausverwaltungen (§ 14 BGB).

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistung zustande.

(3) Grundlage für die Arbeiten ist das jeweilige Leistungsverzeichnis im Angebot bzw. im Vertrag.


§ 3 Besonderheiten der einzelnen Gewerke / Leistungsumfang

1. Hausmeisterdienste & Winterdienste, Der Umfang der Kontroll-, Reinigungs- und Pflegearbeiten richtet sich nach dem individuellen Wartungs- bzw. Betreuungsvertrag.

Winterdienst: Die Ausführung erfolgt nach den jeweiligen kommunalen Satzungen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Dienstleister freier Zugang zu den zu räumenden Flächen gewährt wird. Der Dienstleister dokumentiert die Einsätze rechtssicher.

2. Entrümpelung & Haushaltsauflösung: Der Kunde versichert, dass er der rechtmäßige Eigentümer aller zu entsorgenden Gegenstände ist oder im Auftrag des Eigentümers handelt und keine Rechte Dritter verletzt werden.

Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente) sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten eigenständig zu sichern. Für den Verlust nicht gemeldeter Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

3. Bodenverlegung: Der Kunde ist verpflichtet, für einen verlegereifen Untergrund zu sorgen, es sei denn, die Untergrundvorbereitung (Schleifen, Spachteln, Nivellieren) wurde ausdrücklich als Leistung in auftrag gegeben.

Geringe Farb- und Strukturabweichungen bei Naturprodukten (z. B. Holz/Parkett) oder chargenabhängigen Belägen (Vinyl, Laminat) sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.

4. Einfache Schönheitsreparaturen (Rauhfasertapezieren & einfache Anstriche): Die Leistungen umfassen ausschließlich minderhandwerkliche Hilfstätigkeiten und einfache Schönheitsreparaturen bei Ein- oder Auszug (z. B. Verkleben von Rauhfasertapeten, einfache Dispersionsanstriche). Umfängliche, meisterpflichtige Arbeiten des Maler- und Lackiererhandwerks sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages.


§ 4 Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten)

(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Dienstleister zum vereinbarten Ausführungstermin ungehinderter Zugang zum Objekt gewährt wird.

(2) Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Kunden für die Dauer der Arbeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen (z. B. kein Zutritt, fehlende Schlüssel), werden dem Kunden als Wartezeit in Rechnung gestellt.


§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Festpreisgarantie

(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Sofern ein Festpreis schriftlich vereinbart wurde, gilt dieser für die dort exakt beschriebenen Leistungen.

(2) Nachträgliche Leistungserweiterungen, die auf Wunsch des Kunden oder durch unvorhersehbare Mängel am Objekt (z. B. versteckter Schimmel unter Altböden) entstehen, werden separat nach Aufwand oder Absprache berechnet.

(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

(4) Bei größeren Auftragsvolumina ist der Dienstleister berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder eine Anzahlung vor Arbeitsbeginn zu verlangen.


§ 6 Abnahme der Leistungen

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung und Abnahme durch den Dienstleister und den Kunden (oder dessen Bevollmächtigten, z. B. der Hausverwaltung) statt.

(2) Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden. Gibt der Kunde bei der Begehung keine Mängel an oder nimmt er trotz Fertigstellungsmeldung nicht an der Begehung teil, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

(3) Das Objekt wird grundsätzlich „besenrein“ übergeben. Eine Feinreinigung (Endreinigung) ist separat zu vereinbaren.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrügen

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Dienstleister das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.


§ 8 Haftung und Versicherung

(1) Der Dienstleister haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten).

(2) Für Schäden an Eigentum oder Personen, die während der Ausführung der Arbeiten entstehen, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters.

(3) Die Haftung für Schäden, die durch unvorhersehbare Beschaffenheiten des Objekts entstehen (z. B. marode Stromleitungen unter Putz beim Bohren/Tapezieren), ist ausgeschlossen, sofern dem Dienstleister keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.


§ 9 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um eine Hausverwaltung (Unternehmer), ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).